Wissenswertes

Was bedeuten Radfahrer*innen in der Einbahnstraße in Gegenrichtung?

Die Stadtpolitik macht es sich zur Aufgabe, das Radverkehrsklima in München weiter zu verbessern. Eine Maßnahme ist in diesem Zusammenhang die Öffnung von Einbahnstraßen im gesamten Stadtgebiet für den gegenläufigen Radverkehr. Mittlerweile sind in München deutlich mehr als die Hälfte aller Einbahnstraßen für den Radverkehr auch in die Gegenrichtung freigegeben.
Die Öffnung von geeigneten Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr bedeutet eine bessere Erschließung des jeweiligen Viertels. Die Verkehrssituation wird dadurch für die Anwohnenden erleichtert und dient gleichzeitig der Entschärfung des ordnungswidrigen Radfahrens entgegen der Fahrtrichtung oder auf Gehwegen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht hierfür die folgenden Kriterien vor:
a) Tempo-30
b) eine entsprechende Fahrbahnbreite, die eine sichere Begegnung von Rad und anderen Fahrzeugen ermöglicht. Die Breiten liegen hier bei 3 Metern oder 3,5 Metern, falls ein Linienbus durch diese Straße fährt.

Es gelten die Vorschriften des Vorbeifahrens und nicht des Überholens. Das heißt, im Zweifel müssen die Verkehrsteilnehmenden anhalten, wenn die vorgeschriebenen Überholabstände nicht einzuhalten sind und sich arrangieren. Im Übrigen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Ein- und Ausfahrtbereiche werden innerhalb von Tempo-30-Zonen aus Gründen der Verwaltungsökonomie (Kosten, Personal) nicht mehr markiert.
Markierungen erfolgen nur noch in Übergangsbereichen oder an besonderen Stellen, die dies aus Verkehrssicherheitsgründen erfordern.