Für private Bauherr*innen gibt es ein sogenanntes „Recht auf Verbescheidung“. Das heißt, dass jede*r, der zum Beispiel ein Haus umbauen oder renovieren will und dafür Flächen des öffentlichen Straßenraums benötigt, ein Recht auf Genehmigung der Baustelle hat. Das Mobilitätsreferat, das als Straßenverkehrsbehörde für diese Genehmigung zuständig ist, muss eine geplante Baustelle also grundsätzlich zulassen. Wir können nur verkehrsregelnd Einfluss auf Baustellen nehmen und müssen stets einen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Verkehrsteilnehmenden und den ebenso berechtigten Interessen der Bauherrenschaft finden.
Für private Bauherren gibt es keine rechtliche Möglichkeit, sie zu einer frühzeitigen Mitarbeit mit den Behörden zu „zwingen“. Oft erfährt die Straßenverkehrsbehörde erst mit der Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung / verkehrsrechtliche Anordnung von der jeweiligen Baumaßnahme. Dies geschieht häufig erst wenige Wochen vor dem geplanten Baubeginn.
Öffentliche Baumaßnahmen des Baureferats, der Münchner Städtentwässerung (MSE), der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) sowie der Stadtwerke München (SWM) stellen ein Drittel aller Baustellen in München dar. Hier wird die städtische Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur saniert, erneuert und auf einen aktuellen Stand der Technik gebracht sowie Gefahrenstellen für den Verkehr beseitigt. Im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements werden diese Maßnahmen stets untereinander koordiniert.