Bei fast jedem fünften Unfall in München, bei dem ein*e Radfahrer*in mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer kollidiert, wird den Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende Kraftfahrer*innen der Vorrang genommen. Aber nicht nur Radfahrer*innen sondern auch Fußgänger*innen können durch rechtsabbiegende Kraftfahrer*innen gefährdet werden.
Die Ausrüstung von Lastkraftwagen (LKW) mit Abbiegeassistenzsystemen ist eine unverzichtbare Maßnahme zur wirksamen Reduktion von Rechtsabbiegeunfällen. Bereits 2019 hatte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München den Bundesverkehrsminister gebeten, sich umgehend für eine Einführung einer vorgezogenen Pflicht zur Nachrüstung der bestehenden LKW-Flotte einzusetzen – leider ohne Erfolg. Bis zur Wirkung der EU-Regelung zum verpflichtenden Einbau von Abbiegeassistenzsystemen ab dem 06. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen bzw. ab dem 07. Juli 2024 für alle neuen LKW und Busse, verging bzw. vergeht wertvolle Zeit.
Ungeachtet der fehlenden Rahmenbedingungen kann die Landeshauptstadt München jedoch bereits einige wichtige Fortschritte bei diesem Thema verzeichnen. Aktuell sind etwa 90 Prozent des städtischen LKW-Fuhrparks über 7,5t bereits mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet. Auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) beschafft nur noch Busse mit Abbiegeassistenzsystemen. Zudem hat der Stadtrat mit Beschluss vom 26.06.2019, die städtischen Referate, Gesellschaften und Betriebe gebeten, im Rahmen von künftigen Vergaben den Einsatz von LKW-Abbiegeassistenzsystemen als Ausführungsbedingung vorzuschreiben. Zur Vermeidung von Personenschäden müssen die vom Auftragnehmer zur Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t über die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs ausgerüstet sein.