Pressemitteilung vom 21. August 2024
Das Gericht hat die Abwägungsentscheidung der Landeshauptstadt München nicht beanstandet und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls für gerechtfertigt erachtet. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass es für die Stadt möglich sein muss, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Weißenburger Straße sowie für eine Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung ein solches Pilotprojekt durchzuführen, um dessen dauerhafte Praktikabilität und Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.