Pressemitteilung vom 30. Juli 2025
Seit der letzten Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung für Baustelleneinrichtungen und Überspannungen im Jahr 2002 lag die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums bei 1,50 Euro pro angefangenem Quadratmeter und angefangener Woche – und blieb für die gesamte Dauer einer Maßnahme gleich. Künftig steigen die Kosten je mehr Fläche die Baustelleneinrichtung in Anspruch nimmt und je länger die Sondernutzung andauert. So sollen Bauherr*innen motiviert werden, mit weniger Fläche auszukommen und ihre Baumaßnahme möglichst zügig zum Abschluss zu bringen, um die Beeinträchtigung für die Bürger*innen gering zu halten.
Für kleine Baustellen mit einer Einrichtungsfläche von bis zu 50 Quadratmeter auf öffentlichem Grund sowie Baustellen von kurzer Dauer bis zu 12 Wochen, die üblicherweise eher geringe Beeinträchtigungen mit sich bringen, ändert sich auch künftig nichts an der bisherigen einheitlichen Gebühr. Für größere und/oder länger andauernde Baustellen gelten künftig gestaffelte Gebühren:
(Die Tabelle zeigt die neuen Gebühren gestaffelt nach Quadratmeteranzahl und Dauer gültig ab 1. Januar 2026.)
Auch weiterhin gilt ein Zuschlag von 50 Prozent für Sondernutzungen auf stark frequentierten Straßen und Plätzen, wie etwa dem Mittleren Ring oder im Innenstadtbereich. Außerdem werden ab 1. Januar 2026 die Gebühren für Überspannungen, wenn also Leitungen an Masten über den öffentlichen Verkehrsgrund geführt werden, angepasst. Die Gebühr je Überspannung mit bis zu zwei Masten je angefangenem Monat bleibt wie bisher bei 50 Euro. Auch die Gebühr für jeden weiteren Mast in den ersten zwölf Monaten bleibt wie schon bisher bei 15 Euro. Ab dem 13. Monat steigt die Gebühr ab 1. Januar 2026 auf 22,50 Euro je Mast und angefangenem Monat.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die zahlreichen Baustellen in unserer Stadt sind ein Zeichen dafür, dass unsere Wirtschaft stark ist und sich vieles bewegt. Gleichzeitig sind sie für viele Bürgerinnen und Bürger verständlicherweise ein Ärgernis – besonders wenn hinter den Absperrungen nichts sichtbar vorankommt. Mit dem neuen Maßnahmenpaket wollen wir erreichen, dass Baustellen auf Münchens Gehwegen, Straßen und Plätzen schneller fertig werden und weniger Raum blockieren: Wege und Fahrbahnen sollen nicht länger als nötig beeinträchtigt werden, Baustellen schneller starten und nicht ewig stillstehen. Gebühren steigen mit der Fläche und Dauer – weniger Platz, mehr Tempo!
Es gibt nun klare Fristen, damit Baustellen, die länger stillstehen, zurückgebaut werden. Wir werden das auch eng kontrollieren. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Diese Regeln gelten nicht nur für private Bauträger, sondern selbstverständlich auch für die städtischen Referate und Gesellschaften. Zwar macht es keinen Sinn, die eigenen Unternehmen mit Gebühren zu belegen – das wäre eine reine Umschichtung im Haushalt – aber ich habe eindringlich dazu aufgefordert, die neuen Vorgaben strikt einzuhalten. Auch die städtischen Referate und Gesellschaften müssen ihre Baustellen besser koordinieren und dafür sorgen, dass die Belastung für die Münchnerinnen und Münchner so gering wie möglich ist.“
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Baustein zur effizienteren Abwicklung von Baustellen im Stadtgebiet. München gehört zu den am schnellsten wachsenden Städten Deutschlands, was die Schaffung von Wohnraum und den Ausbau der Infrastruktur unabdingbar macht. So wichtig Baustellen für die Zukunft der Stadt sind, bringen sie oft erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Mit der neuen Gebührensatzung schaffen wir Anreize, Baumaßnahmen effizienter und flächensparender durchzuführen.“
Die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für Baustellen und Überspannungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, welches Oberbürgermeister Dieter Reiter Ende März 2025 gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Baureferat, der Münchner Stadtentwässerung sowie den Stadtwerken München und der Münchner Verkehrsgesellschaft vorgestellt hatte. Bereits seit 1. Juni gehen neue Auflagen zum Rückbau der Baustellenfläche auf öffentlichem Grund in alle neuen Genehmigungsbescheide des Mobilitätsreferats für Baustellen auf öffentlichem Grund ein. Baustellenflächen müssen demnach zurückgebaut werden, falls nicht nach zehn Arbeitstagen (Montag bis Freitag) mit den Arbeiten begonnen wurde oder falls 20 Arbeitstage (Montag bis Freitag) Stillstand herrscht. Zudem werden die Auflagen auch in alle Terminverschiebungen und Verlängerungen übernommen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Einrichtung und Führung einer Baustelle liegt grundsätzlich bei den Bauherren, den Maßnahmenträgern oder deren beauftragten Baufirmen. Die Kontrolle von Auflagen erfolgt durch das Kreisverwaltungsreferat und das Mobilitätsreferat. Die Stadt hat seit Sommer dieses Jahres hierfür ihren Baustellenkontrolldienst im Kreisverwaltungsreferat verstärkt.
Ab 1. Oktober werden zudem die neuen Auflagen für mehr Transparenz und Informationen an privaten sowie öffentlichen Baustellen eingeführt: Baustellen, die länger als 20 Arbeitstage (Montag bis Freitag) dauern, müssen mit einer stets aktuellen, gut sichtbaren Infotafel ausgestattet werden. Die öffentlichen Maßnahmenträger haben sich darüber hinaus zu deutlich weitergehenden Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet.