News vom 10. November 2023
Wer eine Baustelle beantragt und diese beschildern und absichern muss, hat nun die Möglichkeit, sich direkt bei der Antragstellung sogenannte Regelpläne für die Beschilderung herunterzuladen und in die Unterlagen zu integrieren. Die Pläne sind im Internet abrufbar (siehe Link in der gelben Infobox).
Der Hintergund: Beantragt eine private Baufirma oder ein öffentlicher Maßnahmenträger eine Baustelle, erteilt die Straßenverkehrsbehörde als Teil des Mobilitätsreferats entsprechende Auflagen und ordnet die Maßnahmen inklusive Beschilderung und Markierung an. Die Verkehrssicherheit, aber auch der Verkehrsfluss sind dabei die maßgeblichen Kriterien. Die Details der Ausgestaltung einer solchen Baustellenabsicherung sind in der „Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA21) festgelegt: wie etwa die Verkehrsführung bei der Sperrung eines Gehwegs erfolgen soll, wie breit ein entsprechender Notgehweg sein muss oder wann temporär eine Fahrspur entfallen oder der Radweg einer neuen Wegführung folgen muss. Hierfür sind in der RSA21 zahlreiche sogenannte „Regelpläne“ enthalten, die entweder die Situation vor Ort komplett abbilden oder aber als Unterstützung bei der Erstellung eines eigenständigen Verkehrszeichenplanes dienen können.
In München stehen den Baufirmen und Bauherr*innen zusätzlich zu den in der RSA vorgegebenen Plänen als Erleichterung in der Antragstellung schon seit vielen Jahren sogenannte „MOR-Regelpläne“ zur Verfügung, die nach der jüngsten Novellierung der RSA ebenfalls entsprechend aktualisiert wurden. Diese tragen zudem dem hohen Maßstab an die Verkehrssicherheit Rechnung, den das Mobilitätsreferat anlegt. Diese Münchner Pläne stellen übliche Verkehrssituationen dar, die für kleinere Baumaßnahmen auf den Straßen und Wegen der Landeshauptstadt klassischerweise anfallen. Firmen und Bauherr*innen können direkt auf diese Vorlagen zurückgreifen oder sie als Orientierung bei der Erstellung von eigenen Plänen nutzen.