News vom 1. August 2025
Parkausweise kann beantragen, wer in einem Parklizenzgebiet wohnt oder ein Gewerbe betreibt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat. Sie können weiterhin bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats online beantragt werden (für alle Informationen siehe gelbe Infobox). Der Stadtrat hat die neuen Regelungen im Rahmen des Beschlusses „Management des öffentlichen (Straßen-)Raums“ des Mobilitätsreferats im März 2025 beschlossen. Im Zentrum steht dabei die effizientere Nutzung des Parkraums sowie die Verkehrssicherheit im Sinne der „Vision Zero“