News vom 28. März 2025
Neben der Beschleunigung der Baustellen sollen Anlieger*innen sowie Passant*innen künftig an Baustellen mehr Informationen hinsichtlich Zweck und Zeitraum der Maßnahme erhalten. Die Verbesserung der Baustellensituation im Stadtgebiet ist ein gesamtstädtisches Anliegen, bei dem das Mobilitätsreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat, die Münchner Stadtentwässerung sowie die SWM und die MVG eng zusammenarbeiten.
Im Zentrum des Maßnahmenbündels steht eine neue Staffelung der Baustellengebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Durch die Fortschreibung der Sondernutzungsgebührensatzung, die dem Stadtrat noch zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sollen Bauunternehmen und Bauherr*innen motiviert werden, mit weniger Fläche auszukommen und ihre Baumaßnahme möglichst zügig zum Abschluss zu bringen. Bisher bleibt der Gebührentarif für die gesamte Dauer der Maßnahme gleich. Künftig werden die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums steigen, je mehr Fläche die Baustelleneinrichtung in Anspruch nimmt und je länger diese Sondernutzung des öffentlichen Raums andauert.
Außerdem will die Stadt dafür sorgen, dass keine Baustelle ohne vertretbaren Grund stillsteht. Beläuft sich ein Baustellenstillstand auf mehr als 20 Werktage (Montag bis Freitag), muss die Baustelleneinrichtung künftig zurückgebaut werden. Außerdem müssen nach der Einrichtung der Baustelle, also nach dem Aufstellen von Bauzäunen und sonstigen Absperrungen, die Bauarbeiten spätestens nach zehn Werktagen (Montag bis Freitag) aufgenommen werden. Auch hier muss andernfalls die Baustelle direkt wieder geräumt werden.
Darüber hinaus soll an allen Baustellen, privaten wie öffentlichen. für mehr Transparenz und Information gesorgt werden: Baustellen, die länger als vier Wochen dauern, müssen mit einer stets aktuellen, gut sichtbaren Infotafel ausgestattet werden. Die Bauhinweisschilder der städtischen Baustellen im Straßenraum (Baureferat, SWM, Münchner Stadtentwässerung) enthalten künftig standardmäßig einheitliche Basisinformationen zur jeweiligen Maßnahme. Dazu gehört die Nennung von Kontaktdaten zur direkten Kontaktaufnahme, ein QR-Code, der zu weiteren Projektinformationen führt, sowie nach Möglichkeit grafische Konkretisierungen wie Lagepläne oder Visualisierungen. Das Baureferat setzt überdies bei dafür infrage kommenden Bauprojekten. wie aktuell beispielsweise am Max-Joseph-Platz, verstärkt ergänzende Informationsangebote wie Banner oder Bauzaungalerien um.
Die neuen Auflagen werden ab 1. Juni 2025 sukzessive umgesetzt. Das Kreisverwaltungsreferat wird die Einhaltung der Regeln mit dem neu eingeführten Baustellenkontrolldienst kontrollieren und Verstöße ahnden.