News vom 22. Dezember 2022
Die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt am 11. Januar 2023 in Kraft.
Die erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter startet zum 1. Februar 2023 in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Es gilt in dieser Stufe eine generelle Ausnahme mittels Beschilderung für Anwohner*innen und Lieferverkehr.
Nachdem der Stadtrat am 26. Oktober den Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen hatte, fand vom 27. Oktober bis 12. Dezember die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 118 Bürger*innen, sieben Verbände und acht Gebietskörperschaften haben Stellungnahmen abgegeben, die von der Stadtverwaltung gesichtet und inhaltlich geprüft wurden. Aus den vorgebrachten Einwendungen ergaben sich folgende Konkretisierungen des Ausnahmekonzepts:
Diese Aspekte sind in der Allgemeinverfügung aufgenommen, so dass keine Einzelbeantragung notwendig ist. Darüber hinaus gilt:
Die Verwaltung hat alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Aspekte bei der finalen Erstellung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und insbesondere bei der Abwägung der verhältnismäßigen Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt. Insbesondere der Stufenplan sowie das konkretisierte Ausnahmekonzept fangen die eingegangenen Einwände auf. In der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind ab Seite 122 alle Einwände und Stellungnahmen systematisch dargestellt und kommentiert.
Die Stadt legt die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4087, (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-13 Uhr) vom 10. Januar bis zum 25. Januar 2023 zur Einsichtnahme aus. Online ist die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ebenfalls einzusehen (siehe Infobox), dort finden sich auch Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Dieselfahrverbot.