News vom 20. Juni 2024

Beteiligung und Stadtentwicklung

Bürger*innen-Rat zur Stadtentwicklung startet

Foto: LHM, Lutz

Bürger*innen-Rat zur Stadtentwicklung startet

Im Juli nimmt der Bürger*innen-Rat zur Stadtentwicklung seine Arbeit auf. Er setzt sich aus insgesamt 100 Personen zusammen, die in ihrer Vielfalt die gesamte Stadtgesellschaft Münchens widerspiegeln.

Die Menschen, die in München leben, sind alle Expert*innen für ihre Stadt. Was liegt also näher, als die Bürger*innen direkt nach ihren Ansichten zur zukünftigen Entwicklung Münchens zu befragen, mit ihnen zu diskutieren und gemeinsam neue Lösungsvorschläge zu erarbeiten? Genau das macht der Bürger*innen-Rat zur Stadtentwicklung. Die Zusammensetzung erfolgte über ein zweistufiges Verfahren: Zunächst erhielten 10.000 Personen mit Hauptwohnsitz in München und einem Mindestalter von 16 Jahren von OB Reiter eine Einladung, am Bürger*innen-Rat teilzunehmen. Insgesamt 800 Personen meldeten sich daraufhin zurück. Eine erfreulich hohe Quote, die zeigt, wie groß das Interesse an Stadtentwicklung in München ist. Daraus wurden insgesamt 100 Personen so ausgelost, dass sie stellvertretend für alle Münchner*innen stehen. Gemeinsam starten die Teilnehmenden mit Unterstützung eines professionellen Moderationsteams und fachlichen Inputs nun in einen mehrmonatigen Prozess.

Zum Auftakt lädt Oberbürgermeister Dieter Reiter für ein erstes Kennenlernen Ende Juni alle Teilnehmenden zu einem Empfang im PlanTreff ein. Nach dem Auftakt wird der Bürger*innen-Rat im Juli das erste Mal im Rathaus tagen. 2024 sind insgesamt vier Sitzungen vorgesehen. Gemeinsam werden die 100 Münchner*innen dabei Fragen zur Entwicklung der Stadt erörtern, wie zum Beispiel: Wie können die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung erreicht werden? Wie passt mandie Stadt an den Klimawandel an? Wie bewegt man sich fort, wie wohnt man und wie werden Freiräume genutzt? Was wird gebraucht, damit das Miteinander gut funktioniert? Die erarbeiteten Ergebnisse des Bürger*innen-Rats bilden wichtige Impulse für das zukünftige Handeln der Stadtverwaltung.