News vom 1. Juli 2022
Die Maskenpflicht bleibt bestehen, ab Samstag, 2. Juli, ist es aber den Fahrgästen überlassen, ob sie weiterhin eine FFP2-Maske oder "nur" eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Mit der Anpassung der Maskenregelung in Bayern ist jetzt die Einheitlichkeit mit dem Personenfernverkehr erreicht. In Fernverkehrszügen gilt nach Bundesrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.