fahrrad
Wissenswertes

Wie ist das Thema Abstellen von Leihrädern im öffentlichen Raum rechtlich geregelt?

Einige Anbieterfirmen arbeiten mit sogenannten Free-Floating-Systemen, das heißt die Räder sind bei ihrer Rückgabe nicht an spezielle Stationen gebunden. Sie können am Ende der Miete frei im Geschäftsgebiet, an städtischen Mobilitätspunkten oder auf geteilten Abstellflächen für Mikromobilität zurückgegeben werden. Andere Anbieter, wie beispielsweise Call-a-Bike schreiben das Parken auf dafür festgelegten (virtuellen, dafür gewidmeten) Flächen vor. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Abstellen von Mietfahrrädern nicht um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, sondern das Aufstellen derartiger Fahrräder unterfällt dem zweckgemäßen Gemeingebrauch. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes durch derart abgestellte Mietfahrräder widerspricht nicht der Straßenverkehrsordnung.  Es bedarf keiner Genehmigung durch städtische Stellen, wenn ein Unternehmen sein Mietradangebot in München starten will.  Verkehrsbehinderungen oder gar Gefährdungen müssen jedoch ausgeschlossen sein. Die Landeshauptstadt ist in engem Kontakt mit anderen Kommunen und Institutionen, um verbindliche Vorgaben für ein geregeltes Abstellen von Mietfahrrädern festlegen zu können.