Aufgestellte Haltverbote haben eine Vorlaufzeit von 72 Stunden. Haltverbote müssen deshalb spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt werden.
Als Fahrzeughalter*in (oder die von Ihnen beauftragte Person) müssen Sie sich nach spätestens drei Tagen informieren, ob sich an der Stelle, an der Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben, die Parksituation geändert hat. Fahrzeuge, die sich im Haltverbot befinden, dürfen dann abgeschleppt werden.
Bitte schauen Sie daher gerne regelmäßig in unsere öffentliche Baustellenkarte. In dieser Karte zeigen wir alle temporären Haltverbote im gesamten Stadtgebiet sowie sämtliche Baustellen innerhalb des Mittleren Rings und auf allen Hauptstraßen an – meist mit einer Vorausschau zwischen zwei und sechs Wochen. Die Karte bietet allerdings keine Gewähr auf lückenlose Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bitte beachten Sie, dass kleine Baumaßnahmen und Haltverboten meist nur mit einem Vorlauf von einer bis zu drei Wochen beantragt und genehmigt werden. Darüber hinaus sind immer Notfälle oder ähnliches möglich. Ausschlaggebend ist immer die konkrete Beschilderung vor Ort.