Wissenswertes
Die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat), die für die Beschilderung der Verkehrsflächen zuständig ist, benötigt für die Anpassung der Verkehrsbeschilderung immer eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, die dann dem Baureferat zur Umsetzung übergeben wird.