Wissenswertes

An wen muss ich mich wenden, wenn eine Verkehrsbeschilderung und -markierung fehlt oder ein falsches Verkehrszeichen angebracht wurde?

Die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat), die für die Beschilderung der Verkehrsflächen zuständig ist, benötigt für die Anpassung der Verkehrsbeschilderung immer eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, die dann dem Baureferat zur Umsetzung übergeben wird.