Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs bis 2030

Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Foto: LHM, Zimmermann

Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Die aktuelle Fassung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) wurde im April 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die unter Leitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitete aktuelle Fassung enthält Leitbilder, Themenschwerpunkte und konkrete Ziele für den Ausbau des Radverkehrs bis 2030, die durch Bund, Länder und Kommunen sowie weitere Akteur*innen verfolgt und umgesetzt werden sollen.

Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) ist die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland und wird seit 2002 regelmäßig neu aufgelegt.

Der NRVP 3.0 wurde am 21. April diesen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt. Seine Erarbeitung unter Federführung des BMVI erfolgte in in mehreren Stufen. Ein wichtiger Baustein war eine erstmalig in dieser Form durchgeführte digitale Bürger*innenbeteiligung. Die zwei dringlichsten Anliegen, die so ermittelt werden konnten, waren zum einen der  Wunsch nach einem möglichst lückenlosen Radverkehrsnetz und zum anderen eine erhöhte Verkehrssicherheit. Darauf aufbauend wurden die Inhalte und Themen gemeinsam mit Vertretern von Ländern, Kommunen und relevanten Verbänden wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), der Deutsche Bahn und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) diskutiert.  

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(Graphik: BMVI)

Als Ergebnis dieses umfassenden Prozesses nennt der NRVP 3.0 eine Reihe konkreter Ziele, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen:

  • Die Anzahl der Wege soll von rund 120 auf 180 Wege pro Person und Jahr steigen (und dies nicht zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes).
  • Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometern auf sechs Kilometer.
  • Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 Prozent (und dies trotz des angenommenen gestiegenen Radverkehrs).
  • Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll bei rund 30 Euro je Person und Jahr liegen.

Zudem beinhaltet der NRVP 3.0 auf seinen rund 70 Seiten weitere Vorschläge und Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Themenfeldern. Die gesamte Broschüre finden Sie in der gelben Infobox zum Download.

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