Nützliches zum Thema Fahrrad
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Radfahrende haben hier Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und die Geschwindigkeit bestimmen. Nur, wenn das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei“ hängt, dürfen auch Autos, Lastwagen, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer hier fahren. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Eine Fahrradstraße erkennen Sie an der entsprechenden Beschilderung und an den Piktogrammen auf der Fahrbahn – seit Anfang 2019 kommen ausschließlich große Kennzeichnungen (3 x 2 Meter) zum Einsatz.
In einer geöffneten Einbahnstraße dürfen Radfahrende auch in der Gegenrichtung unterwegs sein. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies sehr gut funktioniert und nicht zu mehr Unfälle als auf „normalen“ Straßen mit Zweirichtungsverkehr führt. In München sind aktuell bereits weit mehr als 50 Prozent der etwa 700 Einbahnstraßen für Fahrräder geöffnet.