Ähnlich wie beim Dienstwagen können sich Beschäftigte durch Entgeltumwandlung und mit einem Arbeitgeberzuschuss ihr Wunschfahrrad – ob Cityrad oder Pedelec – leasen. Das Fahrrad wird dabei über die Arbeitgeber*innen bezogen und kann anschließend sowohl für dienstliche als auch private Zwecke genutzt werden.
Wie funktioniert's?
Bei der Entgeltumwandlung entscheiden die Beschäftigten einen Teil ihres vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern über einen definierten Zeitraum als Sachbezug zu erhalten. Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern seit dem 1. Januar 2020 pauschal nach der sogenannten 0,25 Prozent-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen attraktiv macht.
Am Ende des Leasingzeitraums, der in der Regel 36 Monate beträgt, haben die Beschäftigten die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen. Eine Auswahl von Leasing-Anbieter finden Sie im gelben Infokasten.
Seit dem 12. Juni 2023 bietet auch die Landeshauptstadt München ihren Mitarbeitenden Fahrradleasing an. Im städtischen Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Anbieters hat die Firma JobRad den Zuschlag erhalten. Das Unternehmen ermöglicht über ein umfangreiches Händler*innennetz das Leasing von Fahrrädern aller Art, vom Rennrad bis zum E-Lastenrad.
In der gelben Infobox finden Sie eine Übersicht einiger großer Anbieterfirmen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.